Tuesday, November 27, 2018

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Referenz Re Ng Auslieferung - Wikipedia


Reference Re Ng Extradition
 Oberster Gerichtshof von Kanada
Anhörung: 21. Februar 1991
Urteil: 26. September 1991
Citations {{{citations}}]
Mitgliedschaft
Oberster Richter: Antonio Lamer
Puisne Richter: Bertha Wilson, Gérard La Forest, Claire L'Heureux-Dublé, John Sopinka, Charles Gonthier, Peter Cory, Beverley McLachlin, William Stevenson [19659006] Gründe
Mehrheit La Forest J., zusammen mit L'Heureux-Dubé und Gonthier JJ.
Konzert McLachlin J., zusammen mit L'Heureux-Dubé und Gonthier JJ. 19659012] Dissent Sopinka J., zusammen mit Lamer CJ
Dissent Cory J.

Reference Re Ng Extradition [1] war ein Fall von 1991, in dem der Oberste Gerichtshof von Kanada die Zulässigkeit für zulässig hielt Charles Ng, einen Flüchtigen, an die Vereinigten Staaten auszuliefern, wo er wegen mehrerer Morde gesucht wurde und möglicherweise die Todesstrafe droht. Das Problem wurde vor dem Gericht in Form eines Verweises von der Regierung vorgebracht. Die Bundesregierung bat das Gericht um ein Gutachten, ob die Auslieferung eines mit Hinrichtung drohenden Flüchtigen die kanadische Charta der Rechte und Freiheiten verletzen würde.

Zusammen mit dem Fall Kindler wurde das Urteil Re [4592020] Re Ng Extradition 2001 mit United States v. Burns im Wesentlichen aufgehoben. In Burns stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass die Auslieferung von Menschen an Orte, an denen die Todesstrafe drohen könnte, gegen die grundlegende Gerechtigkeit im Rahmen der Charta verstößt.

1998 wurde Ng von einer Jury in elf Fällen des Mordes verurteilt und zum Tode verurteilt. Ab August 2018 der offiziellen kalifornischen Abteilung für Korrekturen und Rehabilitationsberichte, zeigt Ng immer noch in der Todeszelle, [3] wo seit 2006 keine Hinrichtungen stattgefunden haben.

Hintergrund [ edit ]

Charles Chi-Tat Ng wurde vom US-Bundesstaat Kalifornien wegen mehrfacher Ermordung, Entführung und eines Diebstahls gesucht, wofür er möglicherweise die Todesstrafe bekam . Nachdem sein Komplize Leonard Lake ihre Verbrechen gestanden und Selbstmord begangen hatte, floh Ng nach Kanada.

Am 6. Juli 1985 wurde er in Calgary, Alberta, beim Ladendiebstahl erwischt. Während er sich der Festnahme widersetzte, schoss er einem Wachmann in die Hand. Die Vereinigten Staaten haben der Regierung einen Antrag auf Auslieferung von Ng gestellt. Ng reichte einen Antrag auf Habeas Corpus ein, der abgelehnt wurde, gefolgt von einem Antrag an das Alberta Court of Appeal und den Supreme Court of Canada, die alle abgelehnt wurden.

Auf Ersuchen um Zusicherung der Regierung der Vereinigten Staaten, die Todesstrafe nicht zu beantragen, hat der Justizminister dem Obersten Gerichtshof folgende Fragen gestellt:

  1. Ist s. 25 des Auslieferungsgesetzes, soweit es dem Justizminister gestattet ist, die Übergabe eines Flüchtlings für ein Verbrechen anzuordnen, für das der Flüchtling im fremden Staat zum Tode verurteilt werden kann oder wurde, ohne zuvor vom fremden Staat Zusicherungen erhalten zu haben dass die Todesstrafe nicht verhängt wird oder, wenn sie verhängt wird, nicht hingerichtet wird, im Widerspruch zu ss. 7 oder 12 der kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten?
  2. Wenn die Antwort auf Frage 1 bejaht wird, lautet s. 25 des Auslieferungsgesetzes eine angemessene Begrenzung der Rechte eines Flüchtlings im Sinne von s. 1 der kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten, und daher nicht unvereinbar mit dem Verfassungsgesetz von 1982?

Der Gerichtshof hat beide Fragen verneint. Es gab zwei Mehrheitsmeinungen in diesem Fall, die von Gérard La Forest und Beverley McLachlin verfasst wurden, wobei Claire L'Heureux-Dubé und Charles Gonthier mit beiden übereinstimmten. Beide Mehrheitsentscheidungen bezogen sich auf Kindler gegen Kanada (1991), wo der Gerichtshof dieselbe Frage prüfte und feststellte, dass kein Verstoß gegen die Charta vorliegt.

Antonio Lamer, John Sopinka und Peter Cory sprachen sich zu beiden Fragen aus. Cory gelangte zu dem Schluss, dass ohne die Zusicherung der Vereinigten Staaten gegen die Verhängung der Todesstrafe ein eindeutiger Verstoß gegen Ziffer 12 der Charta vorliegen würde, der nach Absatz 1 nicht gerettet werden konnte. Sopinkas Stellungnahme bezog sich auf Ziffer 7 der Charta, kam jedoch zu demselben Ergebnis wie Cory.

Siehe auch [ bearbeiten ]

Referenzen [ bearbeiten ]

Externe Links [] ]

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